Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO sind unter Pharmakovigilanz „die Wissenschaft und die Tätigkeiten zur Entdeckung, zur Beurteilung, zum Verständnis und zur Abwehr von Nebenwirkungen oder von anderen Arzneimittelbezogenen Problemen“ zu verstehen.
Arzneimittelnebenwirkung
Eine Nebenwirkung ist eine Reaktion auf ein Arzneimittel, die schädlich und unbeabsichtigt ist. Dazu gehören Nebenwirkungen, die auftreten bei:
- zulassungsgemäßer Verwendung des Arzneimittels,
- nicht zulassungsgemäßer Verwendung wie Überdosierung, unsachgemäßem Gebrauch, Missbrauch und Medikationsfehlern sowie
- beruflicher Exposition gegenüber Arzneimitteln
Wie und wem soll eine Arzneimittelnebenwirkung gemeldet werden?
Kontaktieren Sie bitte die örtliche Gesundheitsbehörde.
Zur Meldung derartiger Ereignisse wenden Sie sich bitte an die Pharmakovigilanzstelle der zuständigen Behörde oder direkt an unsere firmeneigene Pharmakovigilanzstelle: